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Im Jahre 1949
vereinten sich Aufsichtspersonen im Bergbau zu einer Interessengruppe
und gründeten am 13. Mai 1949 unter der Bezeichnung "Ring ehemaliger Bergschüler"
(ReB) eine berufsständische Vereinigung. Ziele dieser Vereinigung waren
und sind die Fort- und Weiterbildung, der Betriebserfahrungsaustausch,
die Wahrung von berufsständischen Interessen sowie die Pflege der bergmännischen
Kameradschaft und Tradition.
Im Jahre 1960 leiteten die
Bildungspolitiker eine Neuregelung des Ingenieurwesens mit entsprechenden
Gesetzen des Bundes und der Länder ein. Eine Voraussetzung für
die Neuordnung des beruflichen Bildungswesens war die Auflösung der "alten"
Berg- und Ingenieurschulen. Die aufgelösten Einheiten dieser Schulgattung
wurden durch neue Einrichtungen mit vielfältigen Bildungsmöglichkeiten
ersetzt. Daraus ergab sich die Notwendigkeit zur Forderung nach unterschiedlichen
Eingangsvoraussetzungen, Studieninhalten und -abschlüssen. Unter Berücksichtigung
dieser Kriterien wurden einerseits "Fachschulen im Technikerbereich" und
andererseits "Fachhochschulen im akademischen Bereich" neu errichtet und
betrieben. Den Absolventen der neu errichteten Fachschulen für Bergtechnik
wird der Titel "Staatlich geprüfter Techniker", den Absolventen mit einem
berufsqualifizierten Abschluß an einer Fachhochschule oder wissenschaftlichen
Hochschule wird der Hochschulgrad "Diplomingenieur" verliehen. Die Bergschulabsolventen
erkannten die Notwendigkeit zur Initiative, sich den neuen Gesetzgebungen
anzupassen, und benannten den "ReB" am 26. Mai 1962 in "Ring Deutscher
Bergingenieure" (RDB) um.
Im RDB sind Ingenieure, staatlich
geprüfte Techniker und weitere Führungskräfte innerhalb und außerhalb
des Bergbaues sowie Dozenten, Studierende und Fachschüler technischer
oder vergleichbarer Bildungseinrichtungen zusammengeschlossen.
Der RDB widmet sich seinen Zielen und Aufgaben in echter Partnerschaft
mit den Bergwerksgesellschaften, Gewerkschaften sowie anderen berufsständischen
Vereinigungen und will damit auch einen über das Gruppeninteresse hinausweisenden
Beitrag für das Gemeinwohl leisten. Dabei ist der RDB konfessionell, parteipolitisch
und gewerkschaftlich ungebunden. Aufgrund der bundesweiten Ausdehnung
ist eine Struktur erforderlich, die auch das regionale Interesse der Mitglieder
zusammenfaßt und entsprechend fördert.
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